Arbeits-Rechtsschutzversicherung für Mitglieder

Nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung am 29. März 2012 hat unser Verein – der Verein der ExxonMobil Pensionäre e.V. (VEMP e.V.) - mit der ROLAND Rechtsschutz- Versicherungs-AG, Deutz-Kalker-Str. 46, 50679 Köln mit Wirkung ab dem 01.04.2012 einen 

Gruppenvertrag für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen geschlossen. Der Versiche-rungsbeitrag ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. 

Die Prämienzahlung in Höhe von ursprünglich 15 Euro / derzeit 12 Euro pro Jahr und Mitglied übernimmt der VEMP e.V.. 

ROLAND gewährt im Rahmen und Umfang des Gruppenvertrages allen natürlichen Perso-nen mit Wohnsitz in Deutschland, die als Pensionäre der ExxonMobil Central Europe Holding GmbH bzw. deren früheren oder jetzigen Tochtergesellschaften Mitglieder des VEMP e.V sind, Versicherungsschutz mit folgendem Inhalt: 

Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem(n) früheren Arbeitsverhältnis(sen) des Mitglieds / der Mitglieder des VEMP e.V. mit der ExxonMobil Central Europe Holding GmbH bzw. deren früheren oder jetzigen Tochtergesellschaften 

Namen und Adressen der zu versichernden Vereinsmitglieder werden ROLAND einmal jährlich mitgeteilt. 

Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach den relevanten §§ 1 bis 20 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) der ROLAND, Stand 01.01.2008. Die Versicherungsbedingungen können auf Anforderung beim VEMP e.V. eingesehen werden. 

Die Versicherungssumme beläuft sich auf € 500.000,00 je Einzelfall. Die Höchstleistung für alle Rechtsschutzfälle unseres Vereins während eines Versicherungs-jahres beträgt € 1.500.000,00. 

Die Wartezeit beträgt bedingungsgemäß drei Monate; diese Regelung gilt auch für neu eingetretene Mitglieder. 

Es gilt je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von € 100,00 als vereinbart. Diese Selbstbeteiligung hat das die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmende Mitglied selbst zu tragen. 

VEMP e.V. ist berechtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des versicherten Mitgliedes entgegenzunehmen und verpflichtet, diese unverzüglich an den ROLAND weiterzuleiten. Des Weiteren ist VEMP e.V. berechtigt, alle Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen von ROLAND mit unmittelbarer Wirkung für das versicherte Mitglied entgegenzunehmen. 

Schadenmeldungen sind ausschließlich über VEMP e.V. an ROLAND zu richten. Durch VEMP e.V. erfolgt eine Vorprüfung des individuellen Falles i. S. der Beschreibung der Konfliktsituation. Notwendige Finanzdaten werden vom Mitglied direkt an den gewählten Anwalt oder ROLAND übermittelt. Des Weiteren trägt VEMP e.V. dafür Sorge, dass die Meldung eines Rechtsschutzfalles unter Bestätigung der Mitgliedschaft an ROLAND erfolgt. Die Bearbeitung der Rechtsschutzfälle und die Deckungszusagen erfolgen ausschließlich durch ROLAND. Von VEMP e.V. wird keine Rechtsschutzzusage abgegeben. 

Bei der Wahl eines kompetenten Anwaltes für Ihr Rechtsproblem ist ROLAND Ihnen gern behilflich. 

Sollten Sie Leistungen aus anderweitig bestehenden Versicherungsverträgen in Anspruch nehmen können, so ist der anderweitig bestehende Versicherungsvertrag vorrangig in Anspruch zu nehmen. Dies ist in unserem Gruppenvertrag im Sinne einer Subsidiaritätsklausel entsprechend geregelt. 

Bestandteil unseres Versicherungsverhältnisses sind auch die Datenschutzrichtlinien der ROLAND-Versicherung, die gewährleisten, dass mit persönlichen Daten der Vereinsmit-glieder kein Missbrauch betrieben wird. Diese Informationen zum Datenschutz I der ROLAND Versicherung fügen wir diesem Vermerk bei. 

                                                                                     April 2012 / Juni 2018 

 

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Roland Versicherung: Informationen zum Datenschutz
ROLAND Datenschutz Info 2018.pdf
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